Natur-Garten-Beratung Uta Schmidt

 Steuer-Nummer: 239/269/02989 (umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG Kleinunternehmerregelung)

 

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Fotos

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AGB für gewerbliche Auftraggeber

(im folgenden Text ´AG´ genannt)

Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Vertrag unterliegt den Bestimmungen des BGB.
  2. Angebote, die der Auftragnehmer (im folgenden Text ´AN´ genannt) unterbreitet, gelten nur begrenzt.
  3. Ist der AN an der Erfüllung der in einem Honorarangebot unter Nr. 1 festgelegten Tätigkeit wegen Krankheit gehindert, so steht dem AN das Recht zu, einen fachkundigen Dritten mit der Leistungserbringung zu betrauen. Dies teilt der AN rechtzeitig dem AG schriftlich mit. Eventuelle Mehraufwendungen aus dieser Situation heraus gehen zu Lasten des AN.
  4. Der AN steht für die rechtzeitige Erbringung des Pflanzvorschlages ein. Dies gilt jedoch nicht, wenn der AG nicht rechtzeitig seiner Informations-u. Mitteilungspflicht gegenüber dem AN nachgekommen ist oder wenn der AN aufgrund höherer Gewalt an der Erstellung des Pflanzvorschlages gehindert ist.
  5. Der AN kann nur einen Pflanzvorschlag unterbreiten, wenn der AG die dafür erforderlichen Unterlagen entsprechend den Festlegungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellt. Der AN geht davon aus, dass die Unterlagen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
  6. Der AG hat die Annahme eines Angebotes schriftlich zu erklären. Es reicht für den Vertragsschluss insoweit aus, wenn der AG das Angebot bzw. den Vertrag auf jeder Seite unterschreibt .
  7. Im Angebot genannte, noch zu treffende Vereinbarungen sind mit dem AG bis zur Erklärung der Vertragsannahme abzustimmen. Diese zusätzlichen Vereinbarungen werden vom AN (bzw. AG) schriftlich abgefasst und nach gegenseitiger Unterschriftsleistung Vertragsbestandteil.

 

AGB für Privatpersonen

(im folgenden Text ‘AG’ genannt)

Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Vertrag unterliegt den Bestimmungen des BGB.
  2. Angebote, die vom Auftragnehmer (im folgenden Text ‘AN’ genannt) unterbreitet werden, gelten nur begrenzt.
  3. Ist der AN an der Erfüllung der unter Nr. 1 festgelegten Tätigkeit wegen Krankheit gehindert, so steht dem AN das Recht zu, einen fachkundigen Dritten mit der Leistungserbringung zu betrauen. Dies teilt der AN rechtzeitig dem AG schriftlich mit. Eventuelle Mehraufwendungen aus dieser Situation heraus gehen zu Lasten des AN.
  4. Die Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen, spätestens jedoch zum auf der Rechnung genannten Datum ohne Skontoabzug zu leisten.
  5. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der AN berechtigt, Vorzugszinsen i.H. v. 5% und ggf. eine Mahngebühr von 5€ je Mahnung zu erheben.
  6. Der Rechnungsbetrag ist auf das Konto zu überweisen, welches im Fußbereich der Rechnung genannt wird.
  7. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  8. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  9. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform.

Spezielle Bestimmungen

  • Gewährleistungen zum Wuchserfolg der Pflanzen werden nicht übernommen

Spezielle Bestimmungen

  • Der AN übernimmt keine Gewähr für das Anwachsen und die Weiterentwicklung der Pflanzen.

Sonstiges

  1. Der AN verpflichtet sich, über alle geschäftlichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Dies ist auch ausdrücklich für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vereinbart.
  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  4. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform.